Die Kirche hat sich auch die Aufgabe gestellt, auf alle wichtigen und relevanten Informationen für einen sicheren und ungefährdeten Gottesdienstablauf zeitnahe auf ihre Webseiten hinzuweisen,.
Es wurden zwei Änderungen an der Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz erforderlich. Wie bereits kommuniziert, empfiehlt die Kirchenleitung den Eltern während der Ferienzeit, die Kinder vor den kirchlichen Veranstaltungen eigenverantwortlich zu Hause zu testen oder mit den Kindern vorübergehend im Mindestabstandsbereich Platz zu nehmen. Testnachweise sind nicht vorzulegen. Diese Empfehlung ist nun unter Nr. 1.3 der Richtlinie aufgenommen.
Zum anderen wurden die Testanforderungen für Chorgesang in der Corona-Verordnung NRW geändert, welche als Maßstab für die Durchführung von kirchlichen Chorproben in der ganzen Gebietskirche gilt. Anstelle eines aktuellen kostenaufwändigen PCR-Tests ist für nicht immunisierte Teilnehmer an Chorproben auch ein offizieller Nachweis über einen höchstens sechs Stunden alten Antigen-Bürgertest ausreichend. Entsprechend angepasst wurde daher Nr. 5.2 der Richtlinie.
Hier nun der aktuelle Informationsstand, letzte Anpassung ist der 8. November 2021.
© Bezirk Köln-Ost
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